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Raiffeisen Wohn Bausparen  zurück

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Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Bausparkonditionen. Für detailliertere Informationen klicken Sie bitte auf das jeweilige Produkt.

Stand: 01.04.2012

Tarif

Zinssatz

Spar-Tarif

  3,500 %

Jugend-Tarif

  4,000 %

Relax-Tarif

  2,000 %

XL-Tarif

  3,500 %

Unsere Raiffeisen ELBA-internet Kunden schließen "Raiffeisen Online Bausparen" gleich online ab - ganz ohne Aufwand und Postwege - einfach via TransAktionsNummer! Klicken Sie dazu bitte auf  "Kunden mit Zugang zu Raiffeisen ELBA-internet".

Unseren Kunden ohne Zugang zu Raiffeisen ELBA-internet bzw. unseren Neukunden bieten wir natürlich auch Raiffeisen Online Bausparen an! Dazu wird Sie auf kürzestem Weg ein Berater Ihrer Wunschbank kontaktieren und alle Notwendigkeiten erledigen. Klicken Sie dazu bitte auf  "Kunden ohne Zugang zu Raiffeisen ELBA-internet / Neukunden".

1. Worin bestehen die Vorteile von Raiffeisen Wohn Bausparen?
2. Kann ich als ausländischer Staatsbürger in Österreich einen prämienbegünstigten Bausparvertrag abschließen?
3. Können Minderjährige einen Bausparvertrag abschließen?
4. Was versteht man unter "vereinbarter Sparleistung"?
5. Was versteht man unter Zuteilung?
6. Wie hoch ist die höchstmögliche Darlehenssumme?
7. Wie viel kann ich maximal prämienbegünstigt einzahlen?


1. Worin bestehen die Vorteile von Raiffeisen Wohn Bausparen?

Ein Raiffeisen Wohn Bausparvertrag bietet viele Vorteile:

  • staatliche Förderung in Form der Bausparprämie, die noch dazu von der KESt befreit ist
  • Anspruch auf ein zinsgünstiges  Darlehen
  • Vorsorge für die Zukunft
  • jährlich attraktive Zinsen durch Anpassung an das allgemeine Zinsniveau
  • niedrige Rückzahlungsraten
  • WohnBau Stufendarlehen mit niedrigen Anfangsraten 
     

2. Kann ich als ausländischer Staatsbürger in Österreich einen prämienbegünstigten Bausparvertrag abschließen?

Ja, wenn Sie einen Wohnsitz in Österreich haben und unbeschränkt steuerpflichtig sind.

3. Können Minderjährige einen Bausparvertrag abschließen?

Für minderjährige Bausparer, das sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten folgende Bestimmungen:

  • Bei Personen unter 14 Jahren ist bei Abschluss eines Bausparvertrages die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters unbedingt erforderlich.
  • Bei Personen über 14 Jahren kann die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters entfallen, wenn die Einzahlungen aus eigenen Einkünften des Minderjährigen stammen und die Befriedigung seiner Lebensbedürfnisse dadurch nicht gefährdet ist. 

4. Was versteht man unter "vereinbarter Sparleistung"?

Jeder Bausparvertrag wird auf einen bestimmten Betrag, die vereinbarte Sparleistung, abgeschlossen. Die „vereinbarte Sparleistung“ ist die Summe aller geplanten Einzahlungen (ohne Zinsen, Zinseszinsen, Prämie, Prämienzinsen, Entgelt für Kontoführung, ...).

5. Was versteht man unter Zuteilung?

Zuteilung ist die Bereitstellung von Sparguthaben und Bauspardarlehen durch die Bausparkasse. Voraussetzung für die Zuteilung eines Bausparvertrages ist der Ablauf der Mindestwartezeit und die Erreichung des Mindestdarlehens von 4.000 Euro. Seit 1. 1. 1997 bietet die Raiffeisen Bausparkasse als erste Bausparkasse in Österreich die monatliche Zuteilung. Es gibt daher zwölf Zuteilungstermine pro Jahr.

6. Wie hoch ist die höchstmögliche Darlehenssumme?

Die Höchstdarlehensssumme pro Person beträgt 180.000 Euro, für Ehepaare und Lebensgemeinschaften 360.000 Euro.

7. Wieviel kann ich maximal prämienbegünstigt einzahlen?

Der Staat unterstützt das Bausparen pro Person und Jahr mit einer Prämie, die sich am jeweiligen Zinsniveau orientiert. Für das Jahr 2012 kann die staatliche Prämie bis zu 22,50 Euro betragen. Die höchstmögliche prämienbegünstigte Einzahlung pro Person und Jahr beträgt 1.200 Euro. 

Stand: 2. 4. 2012