KMU können Steuern sparen zurück
Mit dem Gewinnfreibetrag für 2012
Mit dem Gewinnfreibetrag für 2012 können Unternehmer auch heuer bis zu 50.000 Euro Steuern sparen. Den Gewinnfreibetrag können alle natürlichen Personen nutzen, die betriebliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbstständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielen.

Das sind zum Beispiel Einzel- und Mitunternehmerschaften, Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Zivilingenieure sowie die geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH.
Aktuell können bis zu 13% des steuerpflichtigen Gewinnes – maximal 100.000 EUR pro Jahr – einkommensteuerfrei gestellt werden. Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem Grundfreibetrag und einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag, auch Investitionsfreibetrag genannt, zusammen.
Der Grundfreibetrag beträgt für jedes Steuerjahr maximal 3.900 EUR. Dies entspricht einem Gewinn von 30.000 EUR (13% von 30.000 = 3.900). Bis zu dieser Gewinnhöhe muss keine Investition getätigt werden. Wird ein höherer Gewinn erwirtschaftet, so muss für die maximale Ausnutzung des gesamten Freibetrages eine Investition in begünstige Wirtschaftsgüter erfolgen (Investitionsfreibetrag). Dazu zählen abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren sowie bestimmte Wertpapiere, die zur Deckung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellung herangezogen werden können, ebenfalls mit einer Restlaufzeit von mindestens 4 Jahren.
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